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1. Elektronischer Antrag auf Vorsteuervergütung
Zahlt ein deutscher Unternehmer im EU-Ausland Vorsteuer, kann er sich diese im Vorsteuervergütungsverfahren erstat¬ten lassen. Der Antrag ist ab 2010 auf elektronischem Wege beim Bundeszentralamt für Steuern zu stellen. Dieses leitet dann den Antrag in das jeweilige Ausland weiter. Die Neu¬regelung sieht zudem eine Verzinsung des Vorsteuervergü¬tungsbetrags nach Ablauf von vier Monaten und zehn Werktagen vor, es sei denn, der Unternehmer reicht die für die Vergütung erforderlichen Belege erst später ein – dann beginnt der Zinslauf erst mit Ablauf von vier Monaten und zehn Tagen nach Eingang der Kopien beim Bundeszentralamt.
2. Zusammenfassende Meldung auch für innergemeinschaftliche Dienstleistungen
Bislang musste der Unternehmer nur für innergemeinschaftliche Warenlieferungen (d. h. Lieferungen innerhalb der EU) vierteljährlich eine sog. Zusammenfassende Meldung abgeben. Ab 2010 sind in der Zusammenfassenden Meldung auch innergemeinschaftliche Dienstleistungen anzugeben, die der Unternehmer im EU-Ausland ausgeführt hat, sofern der ausländische Leistungsempfänger die Umsatzsteuer hierauf im Ausland schuldet.
3. Ort der „sonstigen Leistung“ wird neu geregelt
Die Frage, an welchem Ort eine Leistung erbracht wird, hat Bedeutung für die Steuerbarkeit der Leistung. Befindet sich der Ort der sonstigen Leistung im Ausland, ist die Leistung in Deutschland nicht steuerbar. Sonstige Leistungen sind Leistungen, die keine Lieferungen sind, also insbesondere Dienstleistungen. Bei der Neuregelung ist zu unterscheiden, ob die sonstige Leistung an einen Unternehmer oder an einen Nichtunternehmer erbracht wird.
a) Empfänger ist ein Unternehmer
Ab 2010 gibt es eine Neuregelung für sonstige Leistungen, die an einen anderen Unternehmer erbracht werden: Grundsätzlich ist der Empfängerort maßgeblich, also der Ort, von dem aus der Leistungsempfänger sein Unternehmen betreibt. Ausnahmen bestehen für:
b) Empfänger ist ein Nichtunternehmer
Wird die sonstige Leistung hingegen an einen Nichtunternehmer erbracht, kommt es wie bisher grundsätzlich auf den Ort des leistenden Unternehmers an.
Nach dem am 29.7.2010 vom Bundesverfassungsgericht veröffentlichten Beschluss ist die seit 2007 geltende Neuregelung beim häuslichen Arbeitszimmer zum Teil verfassungswidrig. Der Gesetzgeber ist daher verpflichtet, den...
Die sog. Zusammenfassende Meldung (ZM) ist ab 1. 7. 2010 monatlich zum 25. des auf den Meldezeitraum folgenden Monats abzugeben. Eine Dauerfristverlängerung wird nicht gewährt. Eine quartalsweise Abgabe der Zusammenfassenden...
Hintergrund: Werbungskosten sind Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung von Einnahmen. Dazu gehören auch Bildungskosten, sofern sie beruflich veranlasst sind. Diese müssen objektiv mit dem ausgeübten Beruf...
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