“Wir helfen, beraten und gestalten – kompetent, engagiert und schnell.”

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Unsere Kanzleiphilosophie

„Wir helfen, beraten und gestalten – kompetent, engagiert und schnell“ - Nach diesem Motto ist unsere Kanzlei schon über 50 Jahre in Wuppertal tätig.
Das Motto wird gelebt, indem wir unsere Fachkompetenz, unsere Erfahrung und persönliches Engagement für die uns anvertrauten Aufgabenstellungen zur Verfügung stellen. Neben der Erledigung von Routineaufgaben, mit denen wir Ihnen die notwendigen steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Informationen für Ihren unternehmerischen Erfolg liefern möchten, sind wir bestrebt, auftretende steuerliche und betriebswirtschaftliche Fragestellungen schnell und effizient zu analysieren und partnerschaftlich eine erfolgreiche Lösung zu finden. Neben diesen beiden Bereichen wollen wir Gestalter Ihrer unternehmerischen und privaten Zukunft in steuerlichen Angelegenheiten sein, denn wer nicht vorausschaut, hat keine Ziele.

Unsere Mandanten:

  • klein- und mittelständische Unternehmer, Personen- und Kapitalgesellschaften, vornehmlich in der Rechtsform der GmbH, GmbH & Co KG 
  • vom Kleinstbetrieb bis zur Tochtergesellschaft von Konzernen, in allen Branchen
  • Handwerk, Einzel- und Großhandel, Produktion, Dienstleister
  • Freiberufler, Ärzte, Rechtsanwälte, Architekten und Ingenieure und andere
  • Private - Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Beamte, Ruhegeldempfänger, Rentiers, Kapitalvermögen- und Grundbesitzer
  • Erbengemeinschaften,

die wir zum großen Teil seit Jahren und Jahrzehnten und über einen Generationswechsel begleiten durften, wissen dies zu schätzen.

Aktuelles

Abzugsverbot für häusliches Arbeitszimmer teilweise verfassungswidrig

Nach dem am 29.7.2010 vom Bundesverfassungsgericht veröffentlichten Beschluss ist die seit 2007 geltende Neuregelung beim häuslichen Arbeitszimmer zum Teil verfassungswidrig. Der Gesetzgeber ist daher verpflichtet, den...



Umsatzsteuer: Rechnungen aus dem EU-Ausland sorgfältig prüfen

Die sog. Zusammenfassende Meldung (ZM) ist ab 1. 7. 2010 monatlich zum 25. des auf den Meldezeitraum folgenden Monats abzugeben. Eine Dauerfristverlängerung wird nicht gewährt. Eine quartalsweise Abgabe der Zusammenfassenden...



Werbungskosten für Fortbildung: Zeitanteile als Aufteilungsmaßstab

Hintergrund: Werbungskosten sind Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung von Einnahmen. Dazu gehören auch Bildungskosten, sofern sie beruflich veranlasst sind. Diese müssen objektiv mit dem ausgeübten Beruf...



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