“Wir helfen, beraten und gestalten – kompetent, engagiert und schnell.”

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Unsere Kanzleiphilosophie

„Wir helfen, beraten und gestalten – kompetent, engagiert und schnell“ - Nach diesem Motto ist unsere Kanzlei schon über 50 Jahre in Wuppertal tätig.
Das Motto wird gelebt, indem wir unsere Fachkompetenz, unsere Erfahrung und persönliches Engagement für die uns anvertrauten Aufgabenstellungen zur Verfügung stellen. Neben der Erledigung von Routineaufgaben, mit denen wir Ihnen die notwendigen steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Informationen für Ihren unternehmerischen Erfolg liefern möchten, sind wir bestrebt, auftretende steuerliche und betriebswirtschaftliche Fragestellungen schnell und effizient zu analysieren und partnerschaftlich eine erfolgreiche Lösung zu finden. Neben diesen beiden Bereichen wollen wir Gestalter Ihrer unternehmerischen und privaten Zukunft in steuerlichen Angelegenheiten sein, denn wer nicht vorausschaut, hat keine Ziele.

Unsere Mandanten:

  • klein- und mittelständische Unternehmer, Personen- und Kapitalgesellschaften, vornehmlich in der Rechtsform der GmbH, GmbH & Co KG 
  • vom Kleinstbetrieb bis zur Tochtergesellschaft von Konzernen, in allen Branchen
  • Handwerk, Einzel- und Großhandel, Produktion, Dienstleister
  • Freiberufler, Ärzte, Rechtsanwälte, Architekten und Ingenieure und andere
  • Private - Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Beamte, Ruhegeldempfänger, Rentiers, Kapitalvermögen- und Grundbesitzer
  • Erbengemeinschaften,

die wir zum großen Teil seit Jahren und Jahrzehnten und über einen Generationswechsel begleiten durften, wissen dies zu schätzen.

Aktuelles

Änderungen zur Umsatzsteuer ab 2010

Der Gesetzgeber hat im Jahressteuergesetz 2009 u. a. Änderungen im Umsatzsteuerrecht vorgenommen, die ab 2010 gelten. Einige wichtige Neuerungen im Überblick:



Dienstwagen | Widerlegung der Vermutung einer Privatnutzung (FG)

Eine Besteuerung einer Privatnutzung eines auf den Gesellschafter einer GbR zugelassenen Fahrzeugs (hier: Porsche 911) kommt nur für den Teil des Jahres, in dem das Fahrzeug zugelassen war, und nur insoweit in Betracht, als dem...



Steuerklassenwechsel zur Elterngelderhöhung erlaubt

Ehegatten dürfen nach zwei Urteilen des Bundessozialgerichts in die ungünstige Steuerklasse wechseln, um damit anschließend mehr Elterngeld zu erhalten. Dies kann sich per Saldo auszahlen.



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