“Wir helfen, beraten und gestalten – kompetent, engagiert und schnell.”

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Unsere Kanzleiphilosophie

„Wir helfen, beraten und gestalten – kompetent, engagiert und schnell“ - Nach diesem Motto ist unsere Kanzlei schon über 50 Jahre in Wuppertal tätig.
Das Motto wird gelebt, indem wir unsere Fachkompetenz, unsere Erfahrung und persönliches Engagement für die uns anvertrauten Aufgabenstellungen zur Verfügung stellen. Neben der Erledigung von Routineaufgaben, mit denen wir Ihnen die notwendigen steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Informationen für Ihren unternehmerischen Erfolg liefern möchten, sind wir bestrebt, auftretende steuerliche und betriebswirtschaftliche Fragestellungen schnell und effizient zu analysieren und partnerschaftlich eine erfolgreiche Lösung zu finden. Neben diesen beiden Bereichen wollen wir Gestalter Ihrer unternehmerischen und privaten Zukunft in steuerlichen Angelegenheiten sein, denn wer nicht vorausschaut, hat keine Ziele.

Unsere Mandanten:

  • klein- und mittelständische Unternehmer, Personen- und Kapitalgesellschaften, vornehmlich in der Rechtsform der GmbH, GmbH & Co KG 
  • vom Kleinstbetrieb bis zur Tochtergesellschaft von Konzernen, in allen Branchen
  • Handwerk, Einzel- und Großhandel, Produktion, Dienstleister
  • Freiberufler, Ärzte, Rechtsanwälte, Architekten und Ingenieure und andere
  • Private - Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Beamte, Ruhegeldempfänger, Rentiers, Kapitalvermögen- und Grundbesitzer
  • Erbengemeinschaften,

die wir zum großen Teil seit Jahren und Jahrzehnten und über einen Generationswechsel begleiten durften, wissen dies zu schätzen.

Aktuelles

Elektronische Rechnungen

Die bislang sehr hohen Anforderungen an die elektronische Übermittlung von Rechnungen werden rückwirkend zum 1. 7. 2011 reduziert. Dabei wird die elektronische Rechnung umsatzsteuerlich der Papierrechnung gleichgestellt.



Steuervereinfachungs-Gesetz 2011

Nachfolgend stellen wir Ihnen die wichtigsten Änderungen vor:



Lohnsteuerermäßigungs-Verfahren 2012

Auch im elektronischen Lohnsteuerabzugs-Verfahren ab 2012 müssen bestimmte Merkmale vom Mitarbeiter im Rahmen des Lohnsteuerermäßigungs-Verfahrens beantragt werden. Dies gilt ebenso für Änderungen in der Übergangsphase Anfang...



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